Sowohl verschiedene Zielgruppen als auch Ziele stehen im Mittelpunkt. Zielgruppen sind sämtliche Einrichtungen im Gesundheitswesen. Dies können Großkliniken, Krankenhäuser, stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegeeinrichtungen sein.

 

1. Ziele im Sinne einer Kundenorientierung

Qualität stellt als Wettbewerbsfaktor ein marktwirtschaftliches Element dar. Der übliche und bisherige Ansatz bezieht sich auf die medizinisch – pflegerische Sachdimension. Da der Patient im Gesundheitswesen aber mitwirkender Faktor ist, sollte vor allen Dingen die Interaktionsdimension als Qualitätsdimension im Gesundheitsbereich Beachtung finden. Diese lässt sich über die emotionale Zufriedenheit des Kunden messen. Um das Ziel einer echten Effektivität von Gesundheitseinrichtungen zu erreichen, wird eine gleichwertige, gleichzeitige und wechselseitige Berücksichtigung von Qualität und Kosten notwendig. Denn ökonomisches Management und Qualitätsmanagement dürfen sich nicht ausschließen und sollten demzufolge auch nicht isoliert betrachtet werden.

Welche Zusammenhänge existieren, lassen sich durch den Einsatz der DTA und einer durchgeführten Patientenzufriedenheitsanalyse folgendermaßen darstellen:

Beispiel DRG- Gruppe

 

 

2. Ökonomische Ziele

In allen Gesundheitseinrichtungen veränderte sich das Finanzierungsprinzip von der Selbstkostendeckung zu einem prospektiven Vergütungssystem. Die Finanzierung findet oder wird über fallgruppenbezogene pauschalierte Vergütung stattfinden. Dies hat einen völlig anderen Denkansatz zur Folge. Beim bisherigen stand die professionelle Patienteninterpretation am Anfang, hieraus entstanden Leistung und damit verbunden Kosten, die über den Pflegesatz erstattet wurden. Im prospektiven Ansatz stehen die Anforderungen und Bedürfnisse des Patienten am Anfang, woraus eine patientenbezogene Interpretation nach Krankheitsartenmuster stattfindet. Eine Zielvereinbarung folgt, welche die Leistung patientenbezogen definiert. Das heißt für das Management wird es notwendig, analysieren zu können, ob sich die Leistung innerhalb der Zielvereinbarung und ob sich die Kosten innerhalb der Erlössummen bewegen, denn erst dann wird eine Steuerung und Optimierung der Kosten und Leistungen möglich.

 

3. Wissenschaftliche Ziele

Es stehen diverse Kategoriensysteme und Diagnose-Instrumente zur Einschätzung des zu erwartenden Personalaufwands zur Verfügung. Bevor diese mit hohem Schulungsbedarf und Aufwand zum Einsatz kommen, ist es sinnvoll, deren Vorhersagequalität zu überprüfen, um die Frage zu klären, ob ein entsprechendes Instrument die gewünschten Antworten liefert.

Über mathematisch - statistische Verfahren ist es somit möglich, den prädikativen Wert einzelner Diagnose-Elemente isoliert zu bewerten und dadurch eine empirisch gestützte Weiterentwicklung der bestehenden Diagnose-Instrumente zu ermöglichen. Gleichzeitig wird auch durch eine heuristische Annäherung an die Wirklichkeit der Weg geöffnet für neue und aussagekräftigere Diagnose-Kategorien, die direkt empirisch validiert werden können.

 

4. Pflegepolitische Ziele

Bisher gibt es kein Instrument, welches der Pflege in der politischen Arena als fundierte Grundlage zur stärkeren Berücksichtigung pflegerischer Aspekte dient.

Die Pflegepersonalregelung bildet in der versuchsweisen Umsetzung eine Ausnahme. Hier handelt es sich aber bei den zugeordneten Minutenwerten um geschätzte und folglich normativ vorgegebene Werte; im Unterschied dazu bezieht sich die DTA auf gemessene Ist-Werte. Insbesondere die Diskussionen zur Gesundheitsreform 2000 machen den Bedarf an Ist-Werten deutlich, außerdem verlor die PPR an gesetzlicher Relevanz.

Die bisherige Orientierung zum Thema DRG’s ist stark medizinisch geprägt und soll ein Abbild der Kostenrelevanz widerspiegeln. Es wird in Studien dagegen bestätigt, dass nicht unbedingt ein Zusammenhang zwischen medizinischer Diagnose und Pflegeintensität besteht.

Dem kann über zwei Wege begegnet werden. Erstens können Pflegende dafür sorgen, dass der notwendige Pflegeaufwand in der medizinischen Nebendiagnostik in Form von Schweregradbestimmung Berücksichtigung findet. Dies erfordert eine ausführliche und stabile interdisziplinäre Kommunikation und eine umfassende Dokumentation, mit deren Hilfe die Diagnosebestimmung begründet und nachvollziehbar wird. Zweitens können Pflegende insbesondere auf politischer Ebene die Berücksichtigung des Pflegeaufwands, ausgedrückt in eigenen Kategoriensystemen, einfordern. Langfristig ist dies ein wünschenswerter Schritt. Um der Pflege dabei gerecht werden zu können, wird aber die Erforschung geeigneter Kategoriensysteme notwendig. (vgl. 2.5). Beide Wege lassen sich nur über eine patientenbezogene Leistungserfassung und -dokumentation gehen.

Auch in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen blieb bis jetzt ungeklärt, ob die Pflegestufen des SGB XI und die Module der SGB V Leistungen geeignet sind, um den wirklichen Pflegeaufwand abzubilden. Es gelte zu erforschen, inwieweit ganz andere Kriterien wie Orientierungsgrad, Coping-Fähigkeiten, räumliche Bedingungen o.ä. für den tatsächlichen Pflegeaufwand von Relevanz sind.