Bei der Durchführung einer Mitarbeiterbefragung ist folgendes zu beachten:

  1. Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Die Mitbestimmungsrechte sind zu beachten. Die Geschäftsführung / Heimleitung sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat / Personalrat diskutieren und entscheiden, ob eine Befragung  der Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist und ob die Vorbedingungen ausreichend erfüllt werden (z.B. Bereitschaft zu Veränderungen, Konfliktbewältigungsstrategien).

  1. Inhaltliche Zielsetzung der Befragung konkretisieren

Welche Ziele verfolgt die Einrichtung? Was kann eine Mitarbeiterbefragung dazu beitragen? Was muss dazu in Erfahrung gebracht werden? Wie ist das am besten zu erreichen (z. B. wann sind offene bzw. geschlossene Frageformen angeraten?)?

  1. Auswahl des Fragebogens 

Das Instrument sollte altenheimspezifisch sein (kein allgemeiner Fragebogen aus der Industrie oder anderen sozialen Einrichtungen), optional erweitert werden können und spezifische Auswertungen bis auf die Wohnbereichsebene ermöglichen. Vergleichswerte aus anderen Senioreneinrichtungen sollten vorliegen. Die Grundproblematik der Fragebogenarchitektur entspricht der von Bewohner-/ Angehörigenbefragungen.

  1. Sicherung der Anonymität der Befragung  

Es ist zu empfehlen, eine Mitarbeiterbefragung grundsätzlich extern auswerten zu lassen und Regelungen zur Wahrung der Anonymität festzulegen, beispielsweise Mindestgrößen für auszuwertende Gruppen (mind. 5 Personen), Vernichtung der ausgefüllten Fragebögen, kein Zugriff der Einrichtung auf die EDV-erfassten Urdaten u.a.m. Wenn die Auswertung innerhalb der Einrichtung erfolgt, ist die Gefahr des Erkennens von Einzelpersonen eher gegeben (z.B. über Schriftbild und verwendeten Stift bei Kommentaren!).

  1. Innerbetriebliche Information

Die klassischen Informationswege wie Hauszeitschrift, Schwarzes Brett, Rundschreiben, Betriebsversammlungen usw. sollten zur Präsentation des Vorhabens und wichtiger Ergebnisse genutzt werden; es ist ratsam eine Informationsveranstaltung durchzuführen.

  1. Ausgabe und Rücklauf der Fragebögen

Das Austeilen und Einsammeln der Bögen durch die Mitarbeitervertretung signalisiert die Wahrung der Anonymität und ermöglicht zusätzlich direkte Nachfragen. In großen Häusern kann dies kaum geleistet werden; das gängige Verfahren ist hier, den Fragebogen an den Gehaltszettel anzuklemmen. Das Einsammeln sollte mit einem versiegelten, urnenähnlichen Instrument erfolgen.

  1. Externe Datenerfassung und Auswertung

Die Anonymität ist zu gewährleisten und auf eine nachvollziehbare Datenzusammenstellungen ist zu achten.

  1. Transparenz der Ergebnisse sichern

Es ist üblich, die Ergebnisse in einer sehr allgemeinen Form in einer Betriebsversammlung zu präsentieren, das vorrangige Ziel sollte dabei sein, den Mitarbeitern die Lesbarkeit der Auswertung zu vermitteln. Die Betrachtung der Detailergebnisse sollte in den jeweiligen Bereichen erfolgen und dort gemeinschaftlich diskutiert werden. Die Interpretation der Ergebnisse muss also vor Ort und nicht im Büro der auszuwertenden Person erfolgen.

Um nachzuvollziehen, inwieweit die Impulse der ersten Befragung aufgegriffen wurden und zu positiven Veränderungen geführt haben, bietet sich eine zweite Befragung nach ein- oder zwei Jahren an.