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Bei
der Durchführung einer Mitarbeiterbefragung ist folgendes zu
beachten:
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Beteiligung
der Arbeitnehmervertretung
Die
Mitbestimmungsrechte sind zu beachten. Die Geschäftsführung /
Heimleitung sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat / Personalrat
diskutieren und entscheiden, ob eine Befragung der
Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist und ob die
Vorbedingungen ausreichend erfüllt werden (z.B. Bereitschaft zu
Veränderungen, Konfliktbewältigungsstrategien).
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Inhaltliche
Zielsetzung der Befragung konkretisieren
Welche
Ziele verfolgt die Einrichtung? Was kann eine Mitarbeiterbefragung
dazu beitragen? Was muss dazu in Erfahrung gebracht werden? Wie
ist das am besten zu erreichen (z. B. wann sind offene bzw.
geschlossene Frageformen angeraten?)?
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Auswahl
des Fragebogens
Das
Instrument sollte altenheimspezifisch sein (kein allgemeiner
Fragebogen aus der Industrie oder anderen sozialen Einrichtungen),
optional erweitert werden können und spezifische Auswertungen bis
auf die Wohnbereichsebene ermöglichen. Vergleichswerte aus
anderen Senioreneinrichtungen sollten vorliegen. Die
Grundproblematik der Fragebogenarchitektur entspricht der von
Bewohner-/ Angehörigenbefragungen.
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Sicherung
der Anonymität der Befragung
Es
ist zu empfehlen, eine Mitarbeiterbefragung grundsätzlich extern
auswerten zu lassen und Regelungen zur Wahrung der Anonymität
festzulegen, beispielsweise Mindestgrößen für auszuwertende
Gruppen (mind. 5 Personen), Vernichtung der ausgefüllten
Fragebögen, kein Zugriff der Einrichtung auf die EDV-erfassten
Urdaten u.a.m. Wenn die Auswertung innerhalb der Einrichtung
erfolgt, ist die Gefahr des Erkennens von Einzelpersonen eher
gegeben (z.B. über Schriftbild und verwendeten Stift bei
Kommentaren!).
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Innerbetriebliche
Information
Die
klassischen Informationswege wie Hauszeitschrift, Schwarzes Brett,
Rundschreiben, Betriebsversammlungen usw. sollten zur
Präsentation des Vorhabens und wichtiger Ergebnisse genutzt
werden; es ist ratsam eine Informationsveranstaltung
durchzuführen.
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Ausgabe
und Rücklauf der Fragebögen
Das
Austeilen und Einsammeln der Bögen durch die
Mitarbeitervertretung signalisiert die Wahrung der Anonymität und
ermöglicht zusätzlich direkte Nachfragen. In großen Häusern
kann dies kaum geleistet werden; das gängige Verfahren ist hier,
den Fragebogen an den Gehaltszettel anzuklemmen. Das Einsammeln
sollte mit einem versiegelten, urnenähnlichen Instrument
erfolgen.
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Externe
Datenerfassung und Auswertung
Die
Anonymität ist zu gewährleisten und auf eine nachvollziehbare
Datenzusammenstellungen ist zu achten.
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Transparenz
der Ergebnisse sichern
Es ist
üblich, die Ergebnisse in einer sehr allgemeinen Form in einer
Betriebsversammlung zu präsentieren, das vorrangige Ziel sollte
dabei sein, den Mitarbeitern die Lesbarkeit der Auswertung zu
vermitteln. Die Betrachtung der Detailergebnisse sollte in den
jeweiligen Bereichen erfolgen und dort gemeinschaftlich diskutiert
werden. Die Interpretation der Ergebnisse muss also vor Ort und
nicht im Büro der auszuwertenden Person erfolgen.
Um
nachzuvollziehen, inwieweit die Impulse der ersten Befragung
aufgegriffen wurden und zu positiven Veränderungen geführt
haben, bietet sich eine zweite Befragung nach ein- oder zwei
Jahren an.
 
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