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1. Beteiligung der Arbeitnehmervertretung: Die Mitbestimmungsrechte sind zu beachten. Die Geschäftsführung sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat / Personalrat diskutieren und entscheiden, ob eine Befragung der Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist und ob die Vorbedingungen ausreichend erfüllt werden (z.B. Bereitschaft zu Veränderungen, Konfliktbewältigungsstrategien). 2. Inhaltliche Zielsetzung der Befragung konkretisieren: Welche Ziele verfolgt das Krankenhaus? Was kann eine Mitarbeiterbefragung dazu beitragen? Was muss dazu in Erfahrung gebracht werden? Wie ist das am besten zu erreichen (z. B. wann sind offene bzw. geschlossene Frageformen angeraten?)? 3. Auswahl des Fragebogens: Das Instrument sollte krankenhausspezifisch sein (keine Standardware aus der Industrie), optional erweitert werden können und spezifische Auswertungen bis in die Stationsebene ermöglichen. Vergleichswerte aus dem Krankenhaussektor sollten vorliegen. Die Grundproblematik der Fragebogenarchitektur entspricht der von Patientenbefragungen; dieses Thema wurde von den Autoren in "Das Krankenhaus 1/2000" erörtert (u.a. Umfeldwahrnehmung, Erwartungen und Bewertungen des Befragten / Report- und Ratingfragen, Skalierung, Kalibrierung, Wichtigkeitsabfrage). 4. Sicherung
der Anonymität der Befragung: Es ist zu empfehlen, eine Mitarbeiterbefragung grundsätzlich extern auswerten zu lassen und Regelungen zur Wahrung der Anonymität festzulegen, beispielsweise Mindestgrößen für auszuwertende Gruppen (mind. 5 Personen), Vernichtung der ausgefüllten Fragebögen, kein Zugriff des Betriebes auf die EDV-erfassten Urdaten u.a.m. Wenn die Auswertung innerhalb der Institution erfolgt, ist die Gefahr des Erkennens von Einzelpersonen eher gegeben (z.B. über Schriftbild und verwendeten Stift bei Kommentaren!). 5. Innerbetriebliche Information: Die klassischen Informationswege wie Hauszeitschrift, Schwarzes Brett, Rundschreiben, Betriebsversammlungen usw. sollten zur Präsentation des Vorhabens und wichtiger Ergebnisse genutzt werden; es ist ratsam eine Informationsveranstaltung durchzuführen. 6. Ausgabe und Rücklauf der Fragebögen: Das Austeilen und Einsammeln der Bögen durch die Mitarbeitervertretung signalisiert die Wahrung der Anonymität und ermöglicht zusätzlich direkte Nachfragen. In großen Häusern kann dies kaum geleistet werden; das gängige Verfahren ist hier, den Fragebogen an den Gehaltszettel anzuklemmen. Das Einsammeln sollte mit einem versiegelten, urnenähnlichen Instrument erfolgen. 7. Externe Datenerfassung und Auswertung: Die Anonymität ist zu gewährleisten und auf eine nachvollziehbare Datenzusammenstellungen ist zu achten. 8. Transparenz der Ergebnisse sichern: Es ist üblich, die Ergebnisse in einer sehr allgemeinen Form in einer Betriebsversammlung zu präsentieren, das vorrangige Ziel sollte dabei sein, den Mitarbeitern die Lesbarkeit der Auswertung zu vermitteln. Die Betrachtung der Detailergebnisse sollte in den jeweiligen Bereichen erfolgen und dort gemeinschaftlich diskutiert werden. Die Interpretation der Ergebnisse muss also vor Ort und nicht im Büro des Statistikers erfolgen. Um nachzuvollziehen, inwieweit die Impulse der ersten Befragung aufgegriffen wurden und zu positiven Veränderungen geführt haben, bietet sich eine zweite Befragung nach ein- oder zwei Jahren an. |