Was ist die ExzellenzAuszeichnung?

Mit der ExzellenzAuszeichnung zeichnen wir Einrichtungen mit erstklassigen Bewertungen in der Patienten-, Mitarbeiter- und Einweiserbefragung aus. Dabei müssen Sie überdurchschnittliche Zufriedenheiten auf den bedeutsamsten Themengebieten erreicht haben.

Die Auszeichnung „Exzellentes Krankenhaus“ erhalten Krankenhäuser, Geburtshilfen und Psychiatrien für Ihre Leistungen zur Steigerung der Patientenzufriedenheit. 

Bei großen Erfolgen in der Mitarbeiterzufriedenheit können Sie die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“ für Ihre gesamte Einrichtung oder berufsgruppenspezifisch für hochzufriedene Ärzte oder Pflegemitarbeiter erhalten. 

Für hohe Zufriedenheit Ihrer Einweiser verleihen wir Ihnen die Auszeichnung „Exzellente Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten“.

 

 

Was sind die Voraussetzungen für eine ExzellenzAuszeichnung?

Die ExzellenzAuszeichnung wird anhand der aktuellen Befragungsergebnisse vergeben. Für jede Kategorie muss der Mittelwert der wichtigsten Themengebiete über einem definierten Schwellenwert liegen, um eine exzellente Leistung in der Zufriedenheit erzielt zu haben. 

Für die Auszeichnung "Exzellentes Krankenhaus" in der Somatik muss der Mittelwert der Themengebiete Ärztliche Betreuung, Pflegerische Betreuung, Schmerzlinderung sowie Sauberkeit oberhalb von 70 Metrikpunkten liegen.

Im Bereich Geburtshilfe muss die Einrichtung im Schnitt bei den Themengebieten Umgang Entbindung, Umgang mit Kind, Betreuung Hebamme, Begleitperson sowie Sauberkeit einen Schwellenwert von 83 Metrikpunkten übersteigen.

Psychiatrien müssen im Mittel 62,5 Metrikpunkte auf folgenden Themengebieten erreichen: Ärztliche Betreuung, Pflegerische Betreuung, Privatsphäre, Einzelgespräche sowie Entlassung.

Für die Auszeichnung "Exzellenter Arbeitgeber" müssen Sie durchschnittlich mindestens 70 Metrikpunkte auf den Themen Kollegen, Direkte Vorgesetzte, Abläufe und Problemlösen erzielen. Die Auszeichnung wird für sehr hohe Zufriedenheiten in der Gesamthausauswertung und gesondert für die Berufsgruppen Ärztlicher Dienst und Pflegedienst verliehen. 

Für die Auszeichnung "Exzellente Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten" benötigen Sie im Schnitt mindestens 70 Metrikpunkte in den Bereichen Fachliche Aspekte, Bettenkapazität, Terminabsprachen sowie Arztbrief. 

 

 

Wie können wir uns bewerben?

Eine Bewerbung für die ExzellenzAuszeichnung ist nicht möglich. 

Alle Einrichtungen, die eine Befragung mit uns durchgeführt haben und die Kriterien zur Vergabe erfüllen, werden nach Abschluss der Befragung über die Verleihung der Auszeichnung informiert. Die Urkunden können Sie bei einer offiziellen Überreichung in Ihrer Einrichtung entgegennehmen.